Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumspflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bzw. an der Landesgrenze die folgenden Dokumente vorlegen kann:
Die o.g. Einreisebestimmungen gelten nicht für Personen, die beabsichtigen, in der Republik Südafrika zu arbeiten. Solche Personen einschließlich Praktikanten, Monteuren, Journalisten und Drehteams sollten sich bei der Botschaft Südafrikas nach befristeten Arbeitsvisa erkundigen.
Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden.
Angehörige anderer Staaten erkundigen sich bitte bei den für sie zuständigen Auswärtigen Ämtern.
Swaziland
Reisende, die während Ihres Aufenthalts auch das Königreich Swaziland besuchen (eigener Staat), sollten darauf achten, dass Sie bei der Einreise nach Südafrika ein „Multiple Re-Entry Visa“ erhalten, das Ihnen eine erneute Einreise nach Südafrika erlaubt. Angehörige anderer Staaten sollten bei Visa-Beantragung ein „Multiple Re-Entry Visa“ für Südafrika beantragen.

Persönliche Beratung unter: 05151 - 9577696