07.08.2018

Einreisebedingungen für Kinder

Auch in Namibia gelten mittlerweile die strengen Einreiseregelungen für Reisende, die in Begleitung minderjähriger Kinder reisen.
 
Kinder unter 18 Jahren müssen, auch wenn sie in Begleitung beider Elternteile reisen, für die Einreise nach Namibia, Botswana, Südafrika und in andere Länder des Südlichen Afrikas, neben dem Reisepass (der nicht verlängert worden sein darf) eine internationale Geburtsurkunde bzw. die originale Geburtsurkunde und eine beglaubigte, englische Kopie, in der die Eltern aufgeführt sind, vorlegen.
Diese Unterlagen werden nicht nur an den Grenzen durch die Einreisebehörden, sondern bereits an den Abflughäfen durch die Fluggesellschaften kontrolliert. Sind die Unterlagen nicht vollständig bzw. nicht korrekt, darf man nicht mitfliegen!

Wir bitten also dringend alle Reisenden, die mit minderjährigen Kindern in das Südliche Afrika fliegen möchten, unbedingt darauf zu achten, die korrekten Dokumente dabei zu haben.

Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes heißt es zur Einreise von Minderjährigen nach Namibia:
Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen
Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.
Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.
Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.

Weitere Vorgaben der einzelnen Länder finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.

Namibia, Südafrika und weitere Ländern des Südlichen Afrikas haben auch für Familien mit Kindern viel zu bieten- beachten Sie deshalb bitte die Einreiseregelungen und Sie werden einen unvergesslichen Urlaub mit Ihrer Familie verbringen!

UPDATE 30.11.2018:
In Südafrika wurde eine Lockerung der strengen Einreiseregelungen für Reisende mit Kindern beschlossen. Daran werden sich auch die Nachbarstaaten orientieren. Da es erfahrungsgemäß eine Zeit lang dauert, bis Gesetzesänderungen umgesetzt werden, empfehlen wir nach wie vor übersetzte Geburtsurkunden mitzuführen.


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