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25.12.2023

Abschaffung des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Ab 1. Januar 2024 gibt es für Reisen außerhalb der EU nur noch den elektronischen Reisepass mit Chip.
 
Da es besonders in Südafrika immer wieder zu Problemen mit Kinderreisepässen kam, da verlängerte Kinderreisepässe in Südafrika als ungültig erklärt wurden, ist dies sicherlich eine sinnvolle Gesetzesänderung.
Allerdings ist der elektronische Reisepass mit 37,50 Euro deutlich teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro, ist allerdings auch 6 Jahre statt nur einem Jahr gültig. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten im Übrigen ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

Beantragung: der Reisepass wird in Ihrem zuständigen Bürgeramt beantragt. Mitzubringen sind ein biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde mitbringen.

Quelle: ADAC

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