Einreise Südafrika

• Visum
Für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche, österreichische sowie schweizer Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.

Reisedokumente
Die Einreise ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (Ausnahme: verlängerter oder aktualisierter Kinderreisepass ist nicht möglich!). Wir raten dazu, für Kinder einen biometrischen Reisepass zu betragen, da der Kinderreisepass nur ein Jahr gültig ist, der biometrische Reisepass aber 5 Jahre.

Einreisevoraussetzung ist, dass der Reisende dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bzw. an der Landesgrenze die folgenden Dokumente vorlegen kann:
• einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke
• Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird

Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben.

Ein- und Ausreise von Minderjährigen
Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen seit November 2019 nur noch einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.
Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:
- Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung),
- Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache, z.B. mittels Muster „Parental consent letter“,
- Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten, bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils jeweils mit Übersetzung in die englische Sprache,
- Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten,
- Bestätigungsschreiben in englischer Sprache und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll.

Gemäß den geltenden Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge. Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen. Eine Garantie für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis besteht nicht.
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SuedafrikaSicherheit.html

Angehörige anderer Staaten erkundigen sich bitte bei den für sie zuständigen Auswärtigen Ämtern.



Landkarte Südafrika






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